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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


für Anzeigenschaltungen in dem Monatsmagazin ose Mont und in "Das Stadtjournal - ose Mont Brüggen" sowie auf der Internetseiten www.osemont.de der Sroka Media.

 

Für alle Veröffentlichungen gelten nachstehende Geschäftsbedingungen: Mit der Herausgabe der aktuellen Mediadaten verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit. Alle Preisangaben in den Mediadaten sind Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den genannten Preis berechnet. 

 

§1 Der Anzeigenauftrag ist ab dem mündlich oder schriftlich getroffenen Vertragsabschluss gültig. Die Art der Ausführung und der Umfang der zu schaltenden Anzeigen ergeben sich aus dem Vertrag sowie aus dem formlosen Auftragswunsch des Inserenten.

 

§2 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Sroka Media mit – Anzeige – gekennzeichnet.

 

§3 Die Sroka Media hat das Recht, von Aufträgen, die in Form und Inhalt gegen geltende Gesetze verstoßen oder zu Bedenken sittlicher oder fachlicher Art Anlass geben, ohne weitere Begründung Abstand zu nehmen. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber informiert.

 

§4 Erhält die Sroka Media die Anzeigenunterlagen nicht spätestens zum im Erscheinungsplan gekennzeichneten Anzeigenschluss, so ist sie berechtigt, die dienlichsten Unterlagen zur Anzeigengestaltung zu verwenden. Sind keine geeigneten Vorlagen vorhanden, wird der bestehende Anzeigenauftrag in der darauffolgenden Ausgabe erfüllt. Die Sroka Media wird von der Haftung befreit, wenn vereinbarte Platzierungen durch Versäumnisse des Auftraggebers nicht eingehalten werden können oder durch fehlende Unterlagen eine Minderung der Druckqualität eintritt.

 

§4a Platzierungswünsche sind abhängig vom Seitenlayout und werden nach Möglichkeit umgesetzt. Können die Platzierungswünsche aufgrund von Platzmangel oder Unverträglichkeiten zwischen den redaktionellen Beiträgen und der Anzeigenvorlage nicht an der gewünschten Stelle erscheinen, wird ein dieser Stelle am nächsten kommender Anzeigenplatz verwendet. Eine Verschiebung des Anzeigenplatzes berechtigt nicht zu einem Rechnungsabzug.

 

§5 Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (z.B. Verletzung des Urheberrechts).

 

§6 Für die Druckqualität überlassener Fotos oder digitaler Medien sowie für Fehler aus telefonischer Übermittlungen, sowie per WhatsApp oder über andere sozialen Medien geschickte Dateien, übernimmt die Sroka Media keine Haftung. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Reproduktion erfolgt stets bestmöglich.

 

§7 Der Auftraggeber bekommt einen Korrekturabzug der Anzeige als niedrig aufgelöste JPG-Datei oder pdf sowie eine Auftragsbestätigung mit den Auftragsdaten und dem Anzeigenpreis per E-Mail zugesendet. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist von drei Arbeitstagen keine Rückmeldung des Auftraggebers, gilt der Anzeigenauftrag als bestätigt und die Genehmigung zum Druck als erteilt. Wird vom Auftraggeber keine Kommunikation per E-Mail gewünscht oder ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, so muss dies der Sroka Media bei Auftragserteilung mitgeteilt werden und eine Alternative angeboten werden. Eine Zusendung der Anzeigenvorlage per Fax ist nicht möglich.

 

§8 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass zwecks Information und Kommunikation eine gültige E-Mail-Adresse in den monatlichen Mail-Verteiler aufgenommen wird.

 

§9 Bei Anzeigen, die vom Verlag – auch nach Vorgabe des Auftraggebers – layoutet und erstellt wurden, liegt das Urheberrecht sowie das alleinige Nutzungsrecht bei der Sroka Media. Die Anzeige darf demnach nur in den Medien der Sroka Media geschaltet werden. Der Auftraggeber kann das uneingeschränkte Nutzungsrecht gegen eine Gebühr erwerben. Diese Gebühr ist abhängig vom Aufwand der Anzeigengestaltung und möglicherweise speziell dafür erworbener Fotorechte.

 

§10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unvollständigem oder falschem Abdruck der Anzeige das Recht auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige, sofern der Fehler vom Verlag zu vertreten ist. Die Frist für Mängelrügen/Reklamationen endet nach 14 Tagen ab dem ersten Erscheinungstag. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

§11 Bei kostenfreien Anzeigen oder bei Textanzeigen, die das vorgegebene maximale Textvolumen überschreiten, behält sich die Sroka Media vertretbare Kürzungen vor. Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf Ersatz oder Minderung besteht in diesem Falle nicht.

 

§12 Eine Kündigung des Anzeigen-Einzelauftrages ist nach Anzeigenschluss nicht mehr möglich, es sei denn, ein gewichtiger Grund liegt vor. Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Bei Rücktritt des Auftraggebers von einer Mehrfachbuchung aus einem gewichtigen Grund - etwa ein Konkurs oder eine Geschäftsaufgabe - erfolgt eine nachträgliche Kürzung des gewährten Rabatts, abhängig von der Anzahl der bereits erschienenen Anzeigen im Rahmen des Mehrfachbuchungsauftrages. Die Rückforderung des Rabatts erfolgt durch eine separate Rechnungstellung.

 

§13 Nicht elektronische Druckunterlagen werden nach Erscheinen maximal drei Monate archiviert und dann vernichtet. Nur nach besonderer Aufforderung seitens des Auftraggebers innerhalb dieser drei-Monats-Frist werden die überlassenen nicht elektronischen Druckunterlagen zurückgegeben.

 

§14 Redaktionelle Beiträge, die nicht in Rechnung gestellt werden, unterliegen allein der inhaltlichen und gestalterischen Hoheit der Sroka GbR.

 

§15 Der Rechnungsversand für die Monatsmagazine der Sroka Media erfolgt in der Regel kurz nach Erscheinungstermin per E-Mail als pdf. Auf der Website www.osemont.de stehen gut lesbare Dateien des Monatsmagazins zur Ansicht zur Verfügung. Wird eine einzelne Seite mit der gebuchten Anzeige als pdf-Datei gewünscht, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Diese darf nur mit Quellenhinweis – bspw. Quelle: ose Mont Januar 2025 – auf einer Homepage oder in den sozialen Medien verwendet werden. 

 

§16 Eine Heftbeilage wird nicht angeboten.

 

§17 Zahlungsbedingungen: Rechnungen des Verlages sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, danach tritt Zahlungsverzug auf. Bei Zahlungsverzug ab 20 Tagen bzw. nach der ersten Zahlungserinnerung telefonisch oder per Mail, werden gesonderte Mahngebühren berechnet. Außerdem wird für jede postalische Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro erhoben (Stand Januar 2025). Nach 40 Tagen Zahlungsverzug bzw. nach der zweiten Zahlungserinnerung wird je nach Ermessen der Sroka Media entweder ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt oder ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der offenen Forderungen beauftragt. Des Weiteren ist die Sroka Media berechtigt, die weitere Ausführung von Anzeigenaufträgen (gilt für alle Publikationen des Verlags) bis zur Bezahlung der ausstehenden Forderungen zurückzustellen.

 

§18 Es gelten die aktuellen Preise vom 01.04.2022.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Gerichtsstand für Vertragsverhältnisse mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Amtsgericht Nettetal.

Stand: Dezember 2024


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